Rechtliche Hinweise und Impressum – B&B Brothers

Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB der B&B Brothers - Objekbetreuung, Fockenrader Redder 1
23669 Timmendorfer Strand



§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, die zwischen B&B Brothers Objektbetreuung, Fockenrader Redder 1, 23669 Timmendorfer Strand (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Erbringung von Gebäudereinigungs-, Objektbetreuungs-, Hausmeister- und sonstigen Gebäudedienstleistungen geschlossen werden.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(3) Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die tatsächliche Aufnahme der Leistungserbringung zustande.

(3) Mündliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen qualifizierte Subunternehmer einzusetzen. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verbleibt beim Auftragnehmer.

(3) Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien. Mehrleistungen werden gesondert vergütet.

(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern den für die Leistungserbringung erforderlichen Zugang zu den Räumlichkeiten zu gewähren und notwendige Voraussetzungen wie Wasser, Strom und Entsorgungsmöglichkeiten kostenfrei bereitzustellen.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern diese anfällt.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

(4) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt ist.

(5) Bei laufenden Vertragsverhältnissen ist der Auftragnehmer berechtigt, vereinbarte Preise unter Berücksichtigung gestiegener Lohn-, Energie- und Materialkosten angemessen anzupassen. Der Auftraggeber wird hierüber mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten informiert.

§ 5 Ausführungszeiten und Termine

(1) Vereinbarte Ausführungszeiten und Termine sind verbindlich, sofern sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

(2) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, Streiks, Naturereignissen oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

(3) Sagt der Auftraggeber einen vereinbarten Termin weniger als 24 Stunden vor Leistungsbeginn ab, kann ein Ausfallhonorar in angemessener Höhe berechnet werden.

§ 6 Mängelrüge und Gewährleistung

(1) Offensichtliche Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen nach Leistungserbringung, mitzuteilen.

(2) Bei berechtigten Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung.

(3) Schlägt die Nachbesserung fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.

§ 7 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die auf unrichtige Angaben des Auftraggebers, fehlende Mitwirkung oder Einwirkungen Dritter zurückzuführen sind.

(5) Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung.

§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Laufende Dienstleistungsverträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern keine feste Vertragslaufzeit vereinbart wurde.

(2) Beide Vertragsparteien können solche Verträge mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigen.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Einzelaufträge enden mit vollständiger Leistungserbringung und Rechnungsbegleichung.

§ 9 Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.

(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

(3) Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers zu entnehmen.

§ 10 Abwerbeverbot

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit sowie für einen Zeitraum von zwölf Monaten nach Vertragsende keine Mitarbeiter des Auftragnehmers unmittelbar abzuwerben oder ohne Zustimmung des Auftragnehmers zu beschäftigen.

(2) Gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Lübeck.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.

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